- Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als
3,5t und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen (außer dem Führersitz).
- sowie Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750kg
- auch Anhänger > 750 kg zGM, sofern das Gewicht von Zugfahrzeug + Anhänger maximal 3,5t beträgt
- Der B17-Führerschein kann bereits mit 17 Jahren erworben werden - allerdings ist dieser nur in
Begleitung einer berechtigten Person nutzbar.
- Die Begleitperson muss mind. 30 Jahre alt sein, mind. 5 Jahre einen B-Führerschein haben und
nicht mehr als einen Punkt in Flensburg besitzen.