- Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse
von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4.250 kg nicht
übersteigt.
- Für das Führen von Zugfahrzeug inklusive Anhänger mit mehr als maximal 4.250 kg wird der
Anhängerführerschein BE notwendig.